Beitragsordnung des Touristik Engen e.V.
Gemäß § 7 der Satzung
§ 1. Allgemein
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
Der Vorstand legt die Gebühren und Umlagen fest.
§ 2. Fälligkeit & Lastschriftverfahren
Der Touristik Engen e.V. erhebt einen Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag wird durch die Rechnungsstellung des Kassiers fällig.
Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Beiträge, Gebühren und Umlagen im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens vereinbart werden. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
Das Mitglied ist verpflichtet bei Änderung der Bank oder des Kontos sowie des Wohnsitzes dies unmittelbar dem Vorstand oder Kassier zu melden, entstehende Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
Mitglieder, deren Beiträge nicht im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens eingezogen werden können, sollen die durch andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich tragen.
§ 3. Mitgliedsbeiträge
1. Beitrag für Passivmitglieder
Passivmitglieder sind im Sinne dieser Ordnung alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, die dem Verein als Fördermitglieder beitreten wollen und keine touristische Tätigkeit ausüben.
Der Beitrag für diese Fördermitglieder beträgt mindestens 15,00 € im Jahr.
Der Betrag kann aber individuell vom Vorstand und dem Fördermitglied festgelegt werden. Die Festlegung bedarf der Schriftform (siehe Passivbeitragsvereinbarung).
2.Beitrag für Aktivmitglieder
Aktivmitglieder sind im Sinne dieser Ordnung alle Personen, die an der Vermietung von Ferienwohnungen, Privatzimmern, Gastronomiebetriebe oder sonstigen touristischen Leistungsträgern beteiligt sind und ein spezielles Werbeportal haben.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 24,00 € im Jahr und dient zur Sicherung der Grundkosten des Vereins.
3 .Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 4. Gebühren und Umlagen
Internetportalgebühren
Die Präsentation Ihrer Werbung im Internetportal Touristik-Verein Engen beträgt 70,00 € plus MwSt im Jahr.
Für weitere Einträge im Internet wird eine pauschale Gebühr von 10,00 € plus MwSt erhoben.
Für das einprogrammieren Ihrer Werbung in unserem System berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35,00 € plus MwSt.
Für Änderungen oder Sonderwünsche im Internet (System) wird ein separater Betrag je nach Arbeitsaufwand des Programmierers in Rechnung gestellt.
Unterkunftsverzeichnis
Der Eintrag in das Unterkunftsverzeichnis kostet:
Ohne Bild 30,00 € plus MwSt
Mit Bild 40,00 € plus MwSt
Diese Abwicklung macht die Stadt Engen.
§ 5 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung (Mitgliederbeitrag) gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Hier sind die Internetgebühren ausgeschlossen.
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung gewünscht wird.
Engen, den 04.02.2019
__________
(Rolf Broszio)